AGB

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Sollte das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beendigung des Vertrages ändern, so gilt die geänderte Fassung als in den Vertrag einbezogen, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich unter Hinweis auf diese Rechtsfolge mitgeteilt wird und dieser der Einbeziehung nicht binnen einer Frist von 14 Tagen widerspricht.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn das Hotel der Einbeziehung im Ganzen oder in einzeln aufgeführten Punkten schriftlich zustimmt.


II. Vertragsabschluss, -partner und Verjährung

1. Der Vertrag (im Folgenden auch „Buchung“ genannt) kommt nach Antrag des Kunden durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Wird der Buchungsantrag nicht vom Kunden selbst vorgenommen, sondern von einem gewerblichen Vermittler oder einem Reiseveranstalter, so kann das Hotel die Annahme an den gewerblichen Vermittler oder Reiseveranstalter mit für den Kunden bindender Wirkung erklären. Ein Reiseveranstalter haftet zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Reiseveranstalters vorliegt.

3. Alle gegenseitigen Ansprüche unterliegen der Verjährung. Ansprüche gegen das Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährung der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Dies gilt nicht gegenüber Kunden, die Verbraucher sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung des Hotels (z.B. Anzahl der Zimmer oder Gäste, Aufenthaltsdauer der Gäste) wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt eine Mahngebühr von EUR 10,00 zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer, sonstiger Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Hinsichtlich des Verbraucherbegriffes wird auf vorstehende Vertragsziffer III. 3, Satz 3 verwiesen.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.


IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

1. Wenn der Kunde die Anreise oder Veranstaltung absagt („Stornierung“) so ist in jedem Fall der vereinbarte Preis aus dem Vertrag, unter Berücksichtigung der anteiligen Berechnung des nachsehenden Absatzes 2. sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Das Hotel ist berechtigt:

- Bei Rücktritt bis 6 Monate vor Anreisezeitpunkt bzw. Veranstaltungsbeginn    0 %

- Bei Rücktritt ab 6 Monate vor Anreisezeitpunkt bzw. Veranstaltungsbeginn     50 %

- Bei Rücktritt ab 3 Monate vor Anreisezeitpunkt bzw. Veranstaltungsbeginn     80 %

- Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Anreisezeitpunkt bzw. Veranstaltungsbeginn       100 %


des vereinbarten Zimmer- bzw. Raumpreises x Anzahl der stornierten Zimmer / Räume zu berechnen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Das Hotel wird die stornierten Zimmer anderweitig anbieten. Einen etwaigen Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Zimmerpreis und dem höheren, stornierten Zimmerpreis, trägt der Kunde der die Stornierung ausgesprochen hat. Sollte der Gast ein Zimmer mit Minimum - Aufenthalt gebucht haben und er reist früher ab, als ursprünglich gebucht, wird trotzdem der volle Zimmerpreis in Rechnung gestellt, es sei denn, das Hotel konnte die stornierten Zimmer anderweitig zu mindestens den gleichen Konditionen vermieten.  Bei Reduzierung der Zimmeranzahl sind nur durchgehende Stornierungen möglich. Bei Veranstaltungsstornierungen gilt eine Reduzierung von Raumeinheiten und/oder der Personenanzahl gleichfalls als Stornierung, und der zu zahlende Betrag ist anteilig zu berechnen.

3. Tritt der Vertragspartner nach Buchung einer Veranstaltung erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt zuzüglich zu dem unter Vertragsziffer IV. 2 genannten Betrag 35% des entgangenen Speisenumsatzes und 20% des Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, ab 4. Woche bis Veranstaltungsbeginn 80% des Speisenumsatzes und Getränkeumsatzes. Der Betrag für Speisen und Getränke berechnet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt dann nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. Der Getränkeumsatz errechnet sich aus 50% des Speisenumsatzes. Sollte aufgrund des Ausfalls der Veranstaltung im Hotel eine andere Veranstaltung durchgeführt werden, die sonst nicht (auch nicht zu einem anderen Datum) in dem Hotel durchgeführt worden wäre, hat das Hotel die Einnahmen für Speisen und Getränke  aus dieser Veranstaltung durch Abzug von der Pauschale anzurechnen. Wenn ein Rücktritt überhaupt nicht erfolgt sondern ein Kunde die vereinbarte Leistung ohne Hinweis an das Hotel nicht in Anspruch nimmt, ist der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe vom Kunden an das Hotel zu zahlen, zuzüglich etwaiger weiterer Schäden, die dem Hotel im Vertrauen auf die Anreise bzw. den Veranstaltungsbeginn entstanden sind.

4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Vertragsziffer IV. 1 Satz 3 vorliegt.

5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel aus der Nichterfüllung kein Nachteil entstanden oder der dem Hotel entstandene Nachteil niedriger als die geforderte Rücktrittpauschale ist.

6. Abweichende Stornierungsvereinbarungen lt. Vertrag haben Vorrang.


V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Vertragsziffer III. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

•  Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

•  Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

•  Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

•  Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen Vertragsziffer III. 6 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt für Spätanreisen eine Garantie zu verlangen.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schadens hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

2. Im Falle von gesundheitlichen Schäden durch mitgebrachte Lebensmittel übernimmt das Hotel keine Haftung.

3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einem Veranstaltungstag im Hotel oder vom Hotel zum Selbstverzehr außer Haus mitgenommen werden.


VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.


IX. Musikdarbietungen, Beschallung, Künstlerauftritte

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

- im Rahmen von ihm selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen von ihm selbst mit der GEMA vorzunehmen sind,

- die Mitwirkung von Künstlern an Veranstaltungen des Kunden eine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse begründen kann. Es ist Sache des Kunden, den sich hieraus ergebenden Pflichten zu entsprechen.

Für den Fall, dass das Hotel für Veranstaltungen des Kunden Künstler engagiert, ist das Hotel berechtigt, die Beiträge zur Künstlersozialversicherungen an den Kunden weiter zu belasten.



X. Dekorationsmaterial und Ausstellungsgegenstände für Veranstaltungen

1. Dekorationsmaterial, Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des Kunden, der nicht selbst als Gast im Hotel aufgenommen wird, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung solcher Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen sind zudem alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB wird durch die Regelungen dieses Absatzes nicht berührt.

2. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.) das von dem Kunden für Konferenzen, Ausstellungen, Präsentationen usw. angeliefert wird, muss vor oder nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder mitgenommen werden. Sollte der Kunde das Hotel mit der Entsorgung von Verpackungen wie Kartonage, Holzkisten, Styropor, Plastik usw. betrauen, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt.


XI. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Sofern der Kunde Verbraucher ist haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich des Verbraucherbegriffes wird auf die Vertragsziffer III Nr. 3 Satz 2 verwiesen.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.



XII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Desweiteren vom Haftungsausschluss ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer etwa vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet entsprechend § 690 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die geshen Vorschriften.

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